Die Realität der religionspädagogischen Materialentwicklung lässt sich in einem markanten Kontrastbild beschreiben: Auf der einen Seite befinden sich kirchlich geprüfte Unterrichtswerke, die meist in Form von Schulbüchern vorliegen. Sie entstehen in enger Kooperation von ausgewählten Autor:innen, kirchlichen Aufsichtsstellen und staatlicher Kultusbehörde. Auf der anderen Seite stehen offene, digitale Bildungsressourcen (OER), die von Lehrkräften, Praktiker:innen, Wissenschaftler:innen oder Multiplikator:innen erstellt und über Plattformen wie rpi-virtuell verbreitet werden. Sie liegen in Form von Arbeitsblättern, Podcasts, Grafiken oder Workshopsreihen vor, können kostenfrei heruntergeladen, unmittelbar angepasst und in unterschiedlichen Kontexten neu eingesetzt werden. Es sind zwei Welten, die unterschiedlichen Logiken folgen und doch beide für religiöse Bildungsprozesse von zentraler Bedeutung sind.
Die Entstehung und Genehmigung von Religionsschulbüchern
Die Entwicklung von Religionsbüchern – ob katholisch, evangelisch oder islamisch – folgt einem hoch formalisierten Verfahren, das von mehreren Akteursgruppen getragen wird. Im anerkannten Religionsunterricht erfolgt die Zulassung der Schulbücher durch kirchliche bzw. religionsgemeinschaftliche Gremien und durch die jeweilige staatliche Kultusbehörde. Damit soll gewährleistet werden, dass theologische bzw. religionsgemeinschaftliche Korrektheit, didaktische Qualität und rechtliche Vorgaben erfüllt sind. Insgesamt zielen die Begutachtungsmodalitäten durch konstruktive und kritische Hinweise auf die Qualitätsentwicklung des Unterrichtsmediums (vgl. Mendl 2024, 250).
Katholische Religionsbücher
Das Zulassungsverfahren katholischer Religionsbücher ist kirchenrechtlich festgelegt und bestimmt, dass katholische Religionsbücher der Genehmigung durch die zuständige kirchliche Autorität bedürfen (c. 827 § 2 CIC). Die Verfahrensordnung der Deutschen Bischofskonferenz aus dem Jahr 2002 präzisiert diesen Prozess. Zunächst erfolgt eine Begutachtung durch die von der Deutschen Bischofskonferenz eingesetzte regionale Schulbuchkommission (Art. 3 Abs. 1). Darüber hinaus ist vorgesehen, dass Autor:innen im Besitz der Missio Canonica, also der kirchlichen Beauftragung, sind. Sollte diese fehlen, ist in der Regel eine zustimmende Erklärung des zuständigen Diözesanbischofs vorzulegen (Art. 5). Diese Regelung gilt für alle an einem Werk Beteiligten. Nach erfolgreicher Prüfung erteilt der Diözesanbischof die kirchliche Zulassung für sein Bistum, dies wird in den Schulbüchern kenntlich gemacht.
Evangelische Religionsbücher
Auch evangelische Religionsbücher unterliegen einem geregelten Zulassungsverfahren. Die Verantwortung liegt bei den jeweiligen Landeskirchen, die in Abstimmung mit den staatlichen Kultusbehörden über die Verwendung von Unterrichtswerken entscheiden. Grundlage bilden entsprechende kirchenrechtliche Bestimmungen, wie z.B. die Schulbuchzulassungsordnung der Evangelischen Landeskirche Baden, die auch “Unterrichtswerke in digitaler Form einschließlich audiovisueller Medien” inkludiert. In einem mehrstufigen Verfahren prüfen theologische Fachreferate und Schulreferate die inhaltliche und didaktische Qualität sowie die Übereinstimmung mit den Rahmenrichtlinien des Religionsunterrichts. Nach erfolgreicher Begutachtung wird das Werk als Lehrmittel für den evangelischen Religionsunterricht zugelassen und entsprechend ausgewiesen.
Islamische Religionsbücher
Die Entwicklung und Zulassung islamischer Religionsbücher folgt bislang keinem einheitlichen Verfahren, sondern ist stark von den föderalen Bildungsstrukturen und den jeweiligen Kooperationsformen zwischen Staat und muslimischen Organisationen abhängig. In einigen Bundesländern wie z.B. Bayern, Baden-Württemberg, NRW oder Hessen bestehen formalisierte Partnerschaften mit islamischen Beiräten oder wissenschaftlichen Instituten, die an der Erarbeitung von Lehrplänen und der Auswahl geeigneter Unterrichtsmaterialien beteiligt sind (vgl. Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft 2021). In anderen Bundesländern befinden sich solche Gremien noch im Aufbau oder werden durch befristete Kooperationsmodelle ersetzt. Entsprechend unterschiedlich ist der Stand zugelassener Lehrmittel: Während etwa in Bayern oder Hessen bereits genehmigte Schulbücher im Einsatz sind, stützt sich der Unterricht andernorts auf vorläufige Materialien (vgl. Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft 2021).
Staatliche Genehmigung
Neben den kirchlichen und religionsgemeinschaftlichen Zulassungen übernimmt auch die staatliche Kultusbehörde eine zentrale Rolle in der Qualitätssicherung. Ihre Aufgabe besteht darin, die Vereinbarkeit eines Lehrwerks mit den schulrechtlichen Vorgaben sowie den Lehrplänen der Länder zu überprüfen. Dabei steht insbesondere im Fokus, wie die dort verankerten Bildungsstandards im Schulbuch konkretisiert werden.
Da Schulbücher an der Schnittstelle zwischen Lehrplan und Unterricht verortet sind, verdichtet sich in ihnen ein spezifisches Verständnis von Kompetenzorientierung. Dieses Verständnis soll den Unterricht sowohl an grundlegenden Lerntheorien als auch an aktuellen Vorgaben orientieren, wie z.B. die Verwendung von Operatoren bei Arbeitsaufträgen (vgl. Mendl 2024, 250). Darüber hinaus kontrolliert die Kultusbehörde die Übereinstimmung des Lehrwerks mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Die Schulbuchgenehmigung für den Religionsunterricht orientiert sich also neben der fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Expertise durch die Autor:innen und Herausgeber:innen sowohl an der jeweiligen Religionsgemeinschaft, die ausgewiesene theologische Fundierung und didaktische Umsetzung prüft, als auch am Staat, der rechtliche Standards und Bildungsziele in Lehrmitteln gewährleistet.
Verbindlichkeit und Grenzen von Genehmigungsverfahren
Exemplarisch näheren Einblick in ein Genehmigungsverfahren eines katholischen Religionsbuchs liefert Porzelt (2023; 2024). Er versteht die doppelte Bindung von kirchlicher Aufsichtsbehörde und staatlicher Kultusbehörde als Ausdruck eines grundlegenden Spannungsfeldes. Religiöse Bildung ist demnach zweifach bestimmt: Einerseits steht sie unter dem kirchlichen Mandat, das normative Leitlinien vorgibt, andererseits unter den Prinzipien der öffentlichen Schule, die Glaubensfreiheit und Lernendenautonomie garantieren. Schulbücher beanspruchen daher eine besondere Verbindlichkeit, können aber gerade dadurch Pluralität und Vielfalt nur eingeschränkt abbilden.
Porzelt verweist zudem auf die Gefahr, dass durch ein zu stark normiertes Zulassungsverfahren die Offenheit religiöser Bildung eingeschränkt werde. Wenn religiöse Ausdrucksformen oder gesellschaftlich relevante Themen nur am Rande vorkommen, wird das Bildungsangebot leicht in Richtung eines „kanonisch abgesicherten“ Wissens verengt. Damit geht die Herausforderung einher, die Balance zu finden zwischen der notwendigen Autorität, die kirchliche Identität wahrt, und der didaktischen Offenheit, die der Heterogenität heutiger Schüler:innenschaften gerecht wird.
Diese regulative Logik betrifft nicht nur Schulbücher. Auch Bibelausgaben müssen für den Schulunterricht kirchlich autorisiert werden und sind zudem lizenzrechtlich nicht frei verfügbar. Für den Abdruck größerer Bibelpassagen in Unterrichtsmaterialien sind in der Regel Genehmigungen der jeweiligen Bibelgesellschaften oder Verlage erforderlich. Mehr dazu hier. Online verfügbare Materialien auf religionspädagogischen Plattformen der Kirchen und Religionsgemeinschaften haben in der Regel eigene Prüfprozesse im Hintergrund.
Entstehung und Qualitätsprozesse von OER
Demgegenüber entstehen OER in deutlich offeneren Strukturen. Sie werden von Personen entwickelt, die sich für Bildung engagieren, das sind mitunter Lehrkräfte, Erzieher:innen, Wissenschaftler:innen, Multiplikator:innen von Fort- und Weiterbildungsangeboten oder NGO’s. Diese Offenheit ermöglicht es, viele Menschen an der Entstehung von Lehr-Lernmaterialien zu beteiligen und hinsichtlich der Themenauswahl, Produktion, Darstellung, Verwaltung und Verbreitung von Wissen teilzuhaben (vgl. Paschke 2024, 255)
OER werden ohne institutionellen Prüfprozess auf digitalen Plattformen wie z.B. orca.nrw, twillo, WLO - Wir lernen online oder speziell für religiöse Bildungsprozesse rpi-virtuell eingestellt und offen verbreitet, damit sie einem großen Personenkreis konstenlos zugänglich gemacht werden können.
Charakteristisch für OER ist ihre Offenheit für Adaption und Nachnutzbarkeit, die durch möglichst offene Creative Commons-Lizenzen ermöglicht wird. Materialien können frei heruntergeladen, verändert, an spezifische Kontexte angepasst und neu publiziert werden.
Die Qualitätssicherung vollzieht sich hier nicht durch ein zentrales Genehmigungsverfahren, sondern in dynamischen Prozessen kollaborativer Aushandlung. Nutzer:innen prüfen die Materialien im praktischen Einsatz, geben idealerweise Feedback über Kommentarspalten oder in digitalen Austauschrunden und können sie an ihre Lerngruppen anpassen und weiterentwickeln.
Evaluation, Adaption und iterative Überarbeitung werden so zu Instrumenten der Qualitätssicherung. OER sind somit keine statisch abgeschlossenen Produkte, sondern kontinuierlich erweiterbar.
Diese Offenheit ermöglicht ein hohes Maß an Partizipation, Kreativität und Aktualität. So verdeutlicht Paschke (2024, S. 254f), dass OER die Chance liefern, aktuelle kirchliche Entwicklungen, wie den synodalen Weg oder Out in Church mit geeignetem Material im Unterricht zu bearbeiten, um Schüler:innen über den Schulkontext hinaus dafür zu motivieren, kirchenpolitische Entwicklungen mitzugestalten. Ebenso lassen sich politisch hochaktuelle Themen und gesellschaftliche Debatten, etwa zu Fragen von Krieg und Frieden, Wehrpflicht oder zivilem Widerstand, zeitnah mithilfe geeigneter Materialien in den Religionsunterricht integrieren. Allerdings birgt die Offenheit jedoch auch gewisse Risiken. Ohne institutionelle Autorisierung können beispielsweise theologische Inhalte fachlich falsch oder zu einseitig werden, und die Sicherung inhaltlicher Standards hängt stark von der aktiven Mitwirkung der Community ab.
Diskussion: Zwischen autorisierter Verbindlichkeit und partizipativer Offenheit
Die Gegenüberstellung verdeutlicht zwei Modelle der Qualitätsentwicklung, die jeweils eigene Logiken repräsentieren. Kirchlich bzw. religionsgemeinschaftlich genehmigte Schulbücher gewährleisten theologische Klarheit und institutionelle Verbindlichkeit durch ein organisiertes Genehmigungsverfahren. OER entfalten ihre Qualität dagegen im Modus der Offenheit. Sie leben von Partizipation, Adaptierbarkeit und der dynamischen Weiterentwicklung durch Praktker:innen.
Religionsgemeinschaftliche bzw. staatlich-kirchliche Verfahren schaffen Verlässlichkeit, können jedoch nach Porzelt (2023; 2024) Innovation und Pluralität begrenzen. OER eröffnen neue Räume für Partizipation und kontextuelle Passung, sind jedoch anfällig für Beliebigkeit und den Verlust theologischer Reflexion. Die Herausforderung für die religionspädagogische Praxis besteht darin, diese beiden Ansätze nicht als unvereinbare Gegensätze zu betrachten, sondern sie produktiv miteinander zu verknüpfen.
Eine zukunftsweisende Perspektive könnte darin liegen, normative Orientierungen in offene Entwicklungsprozesse einzubringen und zugleich von den partizipativen, adaptiven Praktiken der OER-Communities zu lernen. So könnte eine neue Materialkultur entstehen, die sowohl Verbindlichkeit als auch Offenheit ernst nimmt.
Wie dies konkret aussehen kann, zeigt sich exemplarisch an Projekten wie die Offene Bibel oder die diffBibel. Beide stellen Übersetzungen unter freien Lizenzen zur Verfügung und ermöglichen damit offene Arbeit mit biblischen Texten im Sinne von OER.
Die Herausforderung der Qulitätssicherung kann auch durch unterschiedliche Regelwerke flankiert werden, die in Plattformen integriert werden. Bei WLO beispielsweise bekommen Materialien, die von einer Fachredaktion geprüft wurden, ein eigenes Siegel (vgl. WLO - Wir lernen online) - ein Weg, der auch für offene religionsbezogene Bildungsmaterialien denkbar ist.
Letztlich bleibt das eingangs skizzierte Bild bestehen. Auf der einen Seite liegt der geordnete Stapel autorisierter Schulbücher, auf der anderen Seite die dynamische, vielleicht chaotisch anmutende Vielfalt frei zugänglicher OER. Doch gerade in dieser Spannung eröffnet sich die Möglichkeit, beide Welten in einen produktiven Dialog zu führen und eine zukunftsfähige Kultur religiöser Bildung zu gestalten, die institutionelle Verantwortung und kreative Offenheit zumindest miteinander ins Gespräch bringt.
Literatur
- Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft (AIWG) (2021). Islamischer Religionsunterricht in Deutschland. Qualität, Rahmenbedingungen und Umsetzung, Frankfurt a.M.
- Evangelische Landeskirche Baden (2025). Rechtsverordnung über die Zulassung von Schulbüchern für das Fach Evangelische ReligionslehreSchulbuchzulassungs-RVO.
- Deutsche Bischofskonferenz (2002). Verfahrensordnung für die kirchliche Zulassung von Unterrichtswerken für den katholischen Religionsunterricht
- Mendl, H. (2024). Religionsbuch: Quelle und Höhepunkt der Unterrichtsplanung, in: KatBl 149 (4), 249–256.
- Paschke, P. (2024). Das “Relibuch” braucht ein Update, in: KatBl 149 (4), 253–256.
- Porzelt, B. (2023). Wer bestimmt die Normen des Religionsunterrichts? Die Genehmigung von Religionsbüchern im Fadenkreuz, in: MThZ 74 (2023) 207-216.
- Porzelt, B. (2024). Albtraum Religionsbuchgenehmigung, in: KatBl 149 (4), 257–261.